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Juli tritt das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft. Aber was bedeutet das für die rund polizeibekannten Prostituierten der Stadt? Der ältere Mann stellt sich breitbeinig vor seinen Hausflur.
Hinter ihm schauen neugierig Frauen aus ihren Zimmern. Sie sind nur mit Netzstrümpfen und Korsagen bekleidet. Prostitution ist kein Gewerbe, das die Öffentlichkeit sucht. Aber Anfang Juli, so hat es das Familienministerium beschlossen, sollen Prostituierte ihr Gewerbe anmelden, gesundheitliche Beratungen werden zur Pflicht. Prostitution soll nicht mehr in Hinterzimmern stattfinden, sondern als ordentlicher Beruf strikte staatliche Vorgaben einhalten. Das Ziel der Bundesregierung ist es, die zu schützen, die den Beruf nicht freiwillig ausüben.
Zwangsprostitution soll eingedämmt werden. Bordellbetreiber, die mit Menschenhandel straffällig geworden sind, erhalten keine Konzession mehr. Sogar einen Verhütungsparagraphen gibt es, der die Benutzung von Kondomen vorschreibt. Gar nichts! Soll der Beamte vom Ordnungsamt etwa beim Geschlechtsverkehr danebenstehen und die Kondompflicht überwachen? Er ist bereit, etwas über sein Gewerbe zu erzählen, aber nur unter der Bedingung der Anonymität.
Während er spricht, bleiben seine Augen immer wieder am Bildschirm seiner Überwachungskameras hängen. Auch der Frauenverband Courage sieht das Gesetz kritisch.
Es ist Samstagnacht, vier Uhr. Sexuelle Dienstleistungen zu verkaufen sei eine schnelle Methode, um an Geld zu gelangen. Graf glaubt, dass keine Prostituierte in dem verpflichtenden Beratungsgespräch offen reden würde.